Bankverbindung
Gemäß unserer Einstellbedingungen ist das Parkentgelt vor Verlassen des Parkhauses am Kassenautomaten zu entrichten. Dies gilt auch, wenn nur bargeldlose Zahlung im Parkhaus möglich ist.
Falls Sie ausnahmsweise nicht bezahlen können UND unsere Leitstelle Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, also der Vorgang im Parkhaus dokumentiert ist, können Sie innerhalb von fünf Werktagen das geschuldete Parkentgelt auf unser Konto bei der Sparkasse Bochum, IBAN-Nr. DE 58 4305 0001 0024 4012 42 überweisen zum Verwendungszweck: Name des Parkhauses.- Kfz Kennzeichen, Kontoinhaberin WEG Bochum GmbH
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Parkhaus ohne die Entrichtung des Parkentgeltes gemäß den Einstellbedingungen verlassen, müssen wir uns die Stellung eines Strafantrages vorbehalten.
SMART PARKEN
Ganz einfach parken – ohne Karte, ohne Automat: Ihr Kennzeichen genügt.
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